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FAQ zu den Prüfungen im Sommersemester 2020

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FAQ zu den Prüfungen im Sommersemester 2020
Wir haben unsere Studierenden gefragt, welche Fragen sie zum Thema Prüfungen im Sommersemester 2020 haben und hier sind die Ergebnisse.

Liebe Studierende, aktuell häufen sich die Fragen zu den Prüfungen im Sommersemester 2020 und wir versuchen hier einige zu beantworten. Nachfolgend findet ihr FAQ zu den Prüfungen im Sommersemester.

Stand: 03.06.2020

Frage 1: Welche grundlegenden Prüfungsarten gibt es?

Hierzu gibt es eine Handreichung der Hochschulleitung:

https://w3-mediapool.hm.edu/mediapool/media/dachmarke/dm_lokal/innovative_lehre/il_startseite/Handreichung_Pruefungen_im_SoSe2020-v20200511.pdf

Diese wird regelmäßig aktualisiert. Hier wird die aktuelle Handreichung veröffentlicht: https://www.hm.edu/pruefungen-sose2020/

Viele Fragen können daher aktuell noch nicht mit 100%iger Sicherheit beantwortet werden.

Frage 2: Welche Prüfungsart habe ich in Modul XY?
Die Prüfungsart findest Du in Deinem aktuellen Studienplan. Die meisten Studienpläne haben wir hier verlinkt.
Druck- und Medientechnik: https://www.pm.hm.edu/mein_studium/downloads/download/extern/6416/
Printmedien, Technologie und Management: https://www.pm.hm.edu/mein_studium/downloads/download/extern/6417/

Papier- und Verpackungstechnik: – kein Link –
Paper Technology (konsekutiv): – kein Link –
Paper Technology (Weiterbildung): – kein Link –

Technische Redaktion und Kommunikation:
https://trkmuc.de/cm/wp-content/uploads/2020/05/Studienplan_SoSe_2020_V7_AlteSPO.pdf
https://trkmuc.de/cm/wp-content/uploads/2020/05/Studienplan_SoSe_2020_V7_NeueSPO-1.pdf

Gebäudetechnik (Master): https://w3-mediapool.hm.edu/mediapool/media/fk05/fk05_lokal_1/fk05vs/meinstudium/fcher_1/GTM-Studienplan_SS2020_final_22.05..pdf
Energie- und Gebäudetechnik(Bachelor): https://w3-mediapool.hm.edu/mediapool/media/fk05/fk05_lokal_1/fk05vs/meinstudium/fcher_1/EGB_Studienplan_SS2020_final_22.05..pdf

Frage 3: Was passiert wenn das Internet ausfällt?

Aktuell liegt diese Entscheidung im Ermessen des Prüfers.
Ein Ausfall von wenigen Sekunden ist vermutlich kein Problem, sollte die Verbindung länger ausfallen, entscheidet der Prüfer, ob die Prüfung zählt oder nicht.
Die aktuelle Aussage der Hochschulleitung ist, dass wenn die Verbindung abbrechen sollte, die Prüfung als annulliert gilt. Das heißt, dass die Prüfung nicht als Versuch gewertet wird. (Also so, als ob du nicht angetreten wärst.)

Details hierzu sollten aber noch von der Hochschule veröffentlicht werden. https://www.hm.edu/pruefungen-sose2020/

Tipp: Solltet Ihr wissen dass euer Internet zu ausfällen neigt, versucht euch für die Prüfung eine bessere Verbindung zu Organisieren. Fragt Freunde, Nachbarn, Kommilitonen, etc. ob Ihr die Prüfung nicht bei Ihnen schreiben könnt.

 Frage 4: Welche technische Ausrüstung benötige ich für eine schriftliche Onlineprüfung?

  • PC/Tablett mit Webcam+Mikrofon – zur Kommunikation mit und Überwachung vom Prüfer
  • Handy/Scanner/Fotoapparat – ein Gerät das fotografieren kann – zum Upload der Handschriftlichen Teile der Prüfung

ACHTUNG!!! Heatset’s bzw. Kopfhörer sind nicht erlaubt!

Natürlich dürft Ihr das Mikrofon der Kopfhörer nutzen wenn Ihr diese auf den Tisch legt, aber Ihr dürft die Kopfhörer nicht tragen. (Dies gilt aktuell nur für EGB & GTM, aber diese Regelung wird vermutlich noch für alle Studiengänge vereinheitlicht.)

Für die technischen Voraussetzungen ist jeder Student selbst verantwortlich. Wer z.B. keine Webcam am Prüfungstermin vorweisen kann, darf die Prüfung nicht schreiben. Dies gilt ebenfalls für die Internetverbindung. Siehe Frage 3.

TIPP: Bitte überprüft vor der Prüfung, ob Ihr Bilder erstellen könnt und ob Ihr diese auch irgendwie auf den PC oder direkt ins Moodle bringt. Beachtet auch, dass Ihr alle Kabel etc., die Ihr hierfür braucht am Arbeitsplatz bereitliegen habt.

 Frage 5: Brauche ich einen Drucker?

NEIN, es wird für die Prüfungen kein Drucker benötigt. Bitte weist die Professoren im vorhinein daraufhin. Diese Information der Hochschulleitung hat leider aktuell noch nicht alle Lehrenden erreicht.

Frage 6: Brauche ich einen Scanner?

Nicht zwingend. Es reicht ein Handy oder eine Kamera, mit der man die Prüfung abfotografieren kann.

Frage 7: Darf ich während der Prüfung auf die Toilette gehen?

Wissen wir nicht. Gehen aber davon aus.

Frage 8: Kann ich meine Prüfungen im Nachgang annullieren?

JA, aber nur eine Prüfung kann im Nachgang annulliert werden.

Ergänzend zu § 31 Abs. 1 gilt eine im Sommersemester 2020 abgelegte Prüfung als nicht
angetreten, wenn die/der Studierende die Ablehnung des Prüfungsergebnisses gegenüber
dem Sachgebiet Prüfung und Praktikum bis eine Woche nach der Notenbekanntgabe in
elektronischer Form erklärt.

Bsp.: Du schreibst 5 Prüfungen. Dann darfst du eine (1) Prüfung nach der Notenbekanntgabe annullieren, unabhängig ob du sie nicht bestanden hast oder einfach nur mit der Note unzufrieden bist. Diese gilt dann so als hättest du dich niemals dafür angemeldet. Die anderen 4 Prüfungen zählen aber.

Frage 9: Wann wird der Prüfungsplan veröffentlicht?
Vier Wochen vor der Prüfung müssen diese Prüfungstermine bekanntgegeben werden.

Frage 10: Sind die Vorrückregelungen aufgehoben?

JA und NEIN. Die Vorrückregelungen sind ausgesetzt.

Man rückt formell nicht in das nächsthöhere Semester, allerdings man darf im Wintersemester 2020/21 & Sommersemester 2021, Prüfugen aus höheren Semestern schreiben. Dies gilt analog für das Praxissemester.

Beispiel: Du bist im 4. Semester und schaffst die ECTS-Hürde für das Praxissemester nicht. Daraufhin bist Du offiziell im 4W Semester (4=Wiederholung).

Trotzdem darfst Du im WiSe Dein Praxissemester beginnen und im SoSe Prüfungen aus dem 6. Semester schreiben. Spätestens im 7. Semester (also nach Auslaufen der Sonderregelung) benötigst Du aber die ECTS-Punkte, die Du üblicherweise zum Eintritt in das Praxissemester benötigst. Ansonsten hängst weiterhin im 4W Semester fest.

Frage 11: Muss eine Modularbeit als Prüfung in Primuss angemeldet werden?

JA, unbedingt. Bis Donnerstag, 4. Juni müsst Ihr Euch dafür anmelden.

Frage 12: Was bedeutet die Fristverlängerung von einem Semester?
Der Prüfungsausschuss der HM hat die folgenden beiden Regelungen beschlossen:

Alle Studierenden der HM erhalten einmalig im Sommersemester 2020 eine Fristverlängerung von einem Semester für alle anstehenden Prüfungen. Dies schließt auch Abschlussarbeiten ein, die bis zum 15. März 2020 angemeldet werden.

Dies bedeutet das du diese Semester deinen 2. oder 3. Versuch nicht antreten musst, wenn du nicht willst. Im nächsten Semester (WiSe 2020/21) musst du dann aber deinen 2.Versuch schreiben.

 

Was bedeute das für die Verlängerung von Urlaubssemester im Thema Mutterschaft?
Meldet Euch hierzu beim Familienbüro: https://hm.edu/familienbuero/

Frage 13: Was passiert, wenn ich durch eine Prüfung falle?

Sollte es sich laut Prüfungsplan um eine Prüfung handeln (zu 95% der Fall), dann musst Du diese Prüfung im nächsten Semester nachschreiben. Unabhängig davon, wie in den folgenden Semestern die Rahmenbedingung bzgl. Note oder Prüfung gestaltet sein werden.

Eine Kompetenzbescheinigung, die nicht bestanden wurde, zählt als nicht angetreten. (Da eine Kompetenzbescheinigung jedoch nur angeboten werden darf, wenn keine Wiederholer an der Prüfung teilnehmen wollen, ist dies nur sehr selten der Fall)

Beispiel 1: Student Maier hat im Fach AA seinen Zweitversuch. Prof. XX muss das Fach AA als Prüfung anbieten (da mindestens ein Student als Wiederholer antritt) und entscheidet sich für die Form „bestanden/nicht bestanden“. Student Maier fällt durch. Student Maier hat im Wintersemester seinen Drittversuch.

Beispiel 2: Student Huber hat im Fach BB seinen Erstversuch. Prof. XY bietet dieses Fach BB als Kompetenzbescheinigung an, da es keinen Studenten im Zweit- oder Drittversuch gibt. Student Huber fällt durch. Student Huber kann im WiSe20/21 seinen Erstversuch antreten.

Ob dein Modul mit einer Prüfung oder einer Kompetenzbescheinigung abgeschlossen wird erfährst du im Studienplan. Siehe Frage 2.

Frage 14: Was passiert, wenn ich zur Prüfung nicht erscheine?

Hierbei gilt die allgemeingültige Regelung weiterhin. Ein Nichterscheinen bei der Prüfung führt zu einer Annullierung der Prüfungsanmeldung. Das heißt die Prüfung wird so gewertet, als hättest Du Dich niemals dafür angemeldet.

 

Weiterführende Links:

Unter folgendem Link bietet auch die Hochschule eine umfangreiche FAQ Seite an:
https://www.hm.edu/sekundaer_navigation/presse/corona_virus/faqs_zu_corona.de.html

Frage nicht geklärt?

Schreib uns einfach eine E-mail an info@fs05.de